Rechtliche Informationen
Nutzungsbedingungen für Ausstellerinhalte
Version 2026-08-05
Nutzungsbedingungen für Ausstellerinhalte 1. Anwendungsbereich und Zweck Diese Bedingungen gelten für alle Bilder, Fotografien, Grafiken, Logos, Texte, Markennamen und sonstigen Inhalte („Inhalte“), die ein Aussteller im Ausstellerportal für eine konkrete Wedding-Glamour- oder Wedding-Emotions- Veranstaltung bereitstellt. Die Nutzung dient der Bewerbung, redaktionellen Begleitung, Dokumentation und Nachberichterstattung dieser Veranstaltung sowie der Darstellung des Ausstellers. 2. Rechte des Ausstellers und Rechte Dritter Der Aussteller sichert zu, über alle für die nachfolgend beschriebene Nutzung erforderlichen Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte zu verfügen. Sind Personen erkennbar abgebildet oder werden Inhalte von Dritten verwendet, hat der Aussteller vor dem Upload die erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt insbesondere für Fotografen, Agenturen, Models, Kunden, Beschäftigte und Markeninhaber. Auf begründete Anfrage weist der Aussteller diese Berechtigungen nach. 3. Einräumung von Nutzungsrechten Der Aussteller räumt dem Veranstalter ein einfaches, nicht ausschließliches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes und auf den in Ziffer 1 beschriebenen Zweck beschränktes Nutzungsrecht ein. Es umfasst die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, öffentliche Wiedergabe und Speicherung in digitalen und gedruckten Medien. Zulässige Kanäle sind insbesondere Webseiten und Social-Media-Auftritte des Veranstalters, Veranstaltungsseiten, Presseinformationen, Newsletter, Online-Anzeigen, Messebroschüren, Plakate und vergleichbare Werbemittel. Die Rechteeinräumung umfasst auch eine automatisierte und zeitversetzte Veröffentlichung über offizielle Plattform-Schnittstellen auf den Kanälen von Wedding Glamour und Wedding Emotions. 4. Bearbeitung und technische Anpassung Der Veranstalter darf Inhalte redaktionell und technisch an das jeweilige Medium anpassen, insbesondere verkleinern, zuschneiden, komprimieren, formatieren, mit Veranstaltungshinweisen, Bildunterschriften, Logos oder grafischen Elementen verbinden sowie Texte in Rechtschreibung, Zeichensetzung, Länge und Stil redaktionell bearbeiten. Aussage, Sinn und berechtigte Interessen des Ausstellers dürfen dabei nicht entstellt oder herabsetzend verändert werden. Urhebervermerke werden berücksichtigt, soweit sie beim Upload eindeutig angegeben und für das Medium technisch sowie branchenüblich darstellbar sind. 5. Dienstleister und Plattformbetreiber Der Veranstalter darf technische und redaktionelle Dienstleister mit der Verarbeitung und Veröffentlichung beauftragen und ihnen die dafür erforderlichen Befugnisse einräumen. Bei Veröffentlichungen auf externen Plattformen gelten ergänzend deren Nutzungsbedingungen. Eine darüber hinausgehende Übertragung der Inhalte an Dritte zu eigenen, veranstaltungsfremden Werbezwecken ist nicht gestattet. Für Veröffentlichungen auf Facebook und Instagram werden die dafür ausgewählten Inhalte, Texte und technischen Mediendaten an Unternehmen der Meta-Unternehmensgruppe übertragen. Der Zeitpunkt kann durch den Veranstalter in einem Redaktionskalender geplant werden. 6. Dauer und Beendigung Die Rechteeinräumung beginnt mit dem verbindlichen Absenden des Onboardings und gilt für die Bewerbung und Durchführung der konkreten Veranstaltung sowie für deren dauerhafte Dokumentation und Nachberichterstattung. Der Aussteller kann der künftigen Nutzung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen, insbesondere wenn Rechte Dritter betroffen sind. Der Veranstalter beendet dann die weitere aktive Nutzung innerhalb angemessener Frist, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, überwiegenden berechtigten Interessen oder bereits produzierte Druckerzeugnisse entgegenstehen. Bereits rechtmäßig veröffentlichte Beiträge, geteilte Inhalte, Presseveröffentlichungen, Plattform-Caches und Archivkopien können technisch oder rechtlich nicht immer vollständig zurückgerufen werden. 7. Verantwortlichkeit Der Aussteller informiert den Veranstalter unverzüglich über erkennbare Rechtsmängel oder Ansprüche Dritter und wirkt an deren Klärung mit. Er ersetzt dem Veranstalter Schäden und erforderliche Aufwendungen aus einer schuldhaften Verletzung der Zusicherungen nach Ziffer 2 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung des Ausstellers wird durch diese Regelung nicht über den gesetzlich zulässigen Umfang hinaus erweitert. 8. Datenschutz Soweit Inhalte personenbezogene Daten enthalten, gelten zusätzlich die verlinkten Datenschutzbestimmungen. Die Kenntnisnahme der Datenschutzbestimmungen wird getrennt von der Einräumung der Nutzungsrechte dokumentiert. 9. Schlussbestimmungen Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Es gilt deutsches Recht. Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Dokument-ID (SHA-256): 6e56b2c7e3ac6ca542828f797ac790a0d01e44096b0fd203190b8f1e875b22fc